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Kriminelle Praktiken des Winkeladvokaten Thomas Köhler Oebisfelde

DÜSTIs Computer-Shop
Veröffentlicht von Horst-Gerhard Düsterhöft in Recht & Unrecht · 10 Februar 2019
Sehr geehrte Kunden und Besucher meiner geschäftlichen Website. Seit nunmehr 3 Jahren wird mein Unternehmen permanent und massiv angegriffen. Nicht etwa von Konkurrenten, sondern von Staatsbediensteten des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, die meine Art des Wirtschaftens torpedieren wollen.

Ein "Nebenkriegsschauplatz" ist ein unsinniger Rechtsstreit, den mein langjähriger Vermieter, Wulfhard Peters aus Oebisfelde, gegen mich führt.
Obwohl ich nun seit mehr als einem Jahr zum 30.12.2017, 16:00 Uhr Übergabe angekündigt, das Mietobjekt geräumt hatte, hat es dieser Typ nicht geschafft, die von mir gezahlte Mietkaution von derzeit fast 1000,00€ an mich zurück zu geben.

Sein "Winkeladvokat" (persönliche Meinung), der Herr Thomas Köhler schührt den Konflikt permanent, als Rache dafür, dass ich Ihn vor Jahren wegen Unfähigkeit aus meinen Diensten gefeuert hab.


Fällige Mietkaution sollte auf ein "Sparbuch" angelegt werden. Hat er definitiv nicht
angelegt! Deshalb verweigerte er die Rückgabe.
Dies ist Betrug bzw. Veruntreuung.

Ohne rechtliche Grundlage, mit tatkräftiger Unterstützung der Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg und dem Richter Robert Mersch vom Amtsgericht Haldensleben, plünderte er ein privates Girokonto nach dem anderen.
Vornehmlich geht es um Rückzahlung der von mir gezahlten Mietkaution von ca. 1000,00€ und dazu auch noch um persönliches Eigentum meiner Firma, welches in diesem Mietobjekt zurück blieb.
Dies sind die Tafeln der Außenwerbung meines geschäftes, die der Typ mir geklaut hat und diverse Lampem im Geschäft.



Insgesamt 4 Lampen im Verkaufsraum und diverse Lampen, Trafos, Drosseln Kabel aus der Küche,
sowie der Werkstatt und den beiden Kästen für die Außenbeleuchtung

Auch nicht erhalten habe ich bisher die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017. Eine Frechheit sonders gleichen. Der Typ hatte ein Jahr Zeit und hat das ebenfalls nicht fertig gebracht.

Nochmals zur Erinnerung:
1. Die Räumung des beklagten Mietobjekts wurde zum mit Schreiben vom 10.10.2017 von mir zum 31. Dezember 2017 festgelegt.

2. Die Übergabe wurde dem Herrn Wulfhard Peters und seinen Leuten zum 30.12.2017 um 16:00Uhr mitgeteilt. Sie verpassten die Übergabe an diesem Tag. Das Übergabeprotokoll und die Schlüssel wurden persönlich um 20:00 Uhr des Tages übergeben. Drei Zeugen waren anwesend.

Wir warteten zwei Stunden auf diesen Typ und er kam nicht. Auf Anraten eines
befreundeten Rechtsanwalts übergaben wir die Schlüssel und das Übergabeprotikoll
persönlich an der Haustür Peters.

Übernahme verweigerte der Typ an der Haustür. Deshalb legten wir die
Schlüssel und das Übergabeprotokoll in einen Umschlag, und
steckten ihn in den Postkasten des herrn Wulfhard Peters.

3. Am 31.12.2017 hätten der Herr Wulfhard Peters und sein Rechtsanwalt Thomas Köhler nochmals die Gelegenheit gehabt, mich in das geräumte Mietobjekt kommen zu lassen, um das verbliebene Eigentum der Firma Düsterhöft abzubauen und die weitere Vorgehensweise auch Ausgleich der Zahlungen zu klären.
Dies war ein weiterer Versuch der Mediation, um auch die hirnrissige "Güteverhandlung" einer Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdeburg am 23. Februar 2018 zu vermeiden.
Völliger Schwachsinn einer Richterin an einem Landgericht? Bei allem Respekt, Werte Frau Richterin Miriam Soehring, wer hat Sie in dieses verantwortungsvolle Amt befördert? Aber keine Angst, die Anzeige wegen Rechtsbeugung hatte ich bereits Ende Dezember 2018 beim LKA Magdeburg eingericht.
Und sollte dieser Spuk nicht bald ein Ende habe, sende ich das nächste Schreiben an den Herrn Richter  Andreas Voßkuhle vom Bundesverfassungsgericht. Schreien ist bereits in Arbeit! (Persönliche Meinung).

Denn mit der Übergabe des Mietobjekts entfällt auch die Notwendigkeit, eine Räumungsklage durchzuführen!
Beweis:
"Bei geringer Erfolgsaussicht: Auszug
Rechnet sich der Mieter geringe Chancen aus, vor Gericht gegen die Räumungsklage vorgehen zu können, so kann er den Gerichtstermin und die Zwangsräumung durch seinen Auszug vermeiden. Indem er die Wohnung wieder dem Vermieter übergibt, erlischt die Räumungsklage."

4. Auf Schönheitsreparaturen hätte der Schuldner, Herr Wulfhard Peters keinen Anspruch gehabt, denn gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14 wären Renovierungsarbeiten, die vom Vormieter versäumt wurden, nicht mir anzulasten. Gemäß § 307 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch wäre diese "Renovierungsklausel" unwirksam. Ich hätte jedoch auch die eine Wand noch streichen können an der ein großer Schrank stand, den der Vormieter da gelassen hatte.

Vielmehr konnte man nun erkennen, und der Winkeladvokat (persönliche Meinung) Thomas Köhler hat sogar das Landgericht Magdeburg darauf aufmerksam gemacht, dass der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft viel Geld in die Renovierung des Mietobjekts gesteckt hatte, denn sämtliche anderen Wände waren gestrichen.
Hier ein paar Fotos als Beweis, dass das Objekt sauber, renoviert und Wände gestrichen, verlassen wurde.






Dies ist meine Werkstatt, in der ich noch bis zum 29.12.2017 meinen Server zu stehen hatte, Kunden betreute, obwohl wir schon am Ausräumen waren. Ich musste meine Arbeit unterbrechen, weil eine Richterin Miriam Soehring wie ein kleines bockiges Kind reagierte.
Im "Struwelpeter" hieß es " ... neinnnnn meine Suppe ess ich nichttttt! "
Die Frau Richterin Soehring und Ihre Justizangestellte Schulenburg sagten stets zu mir: "Neinnnn, was uns der Herr Hobby Rechtsanwalt Düsterhöft sagte und schrieb, dass interessiert uns nicht. Da kann er sich auf den Kopf stellen, unsere bescheuerte Güteverhandlung, zwei Monate, nachdem alle Messen gesungen sind, die lassen wir uns nicht entgehen....."

Es ist schon eine Frechheit, wenn der Typ von Wulfhard Peters, und sein Winkeladvokat Thomas Köhler behaupten, ich hätte hier wie ein Mietnomade gehaust und meinen Kunden ein völlig verdrecktes Bistro angeboten.
Und dieser Typ von Wulfhard Peters und die mit der Verwaltung des Mietobjekts beauftragte Sandra Peters waren nicht ein Mal in den 9 Jahren und 9 Monaten in ihrem eigenen Mietobjekt.
Aber meine monatlichen Mietzahlungen von 500,00€, die haben sie immer pünktlich erhalten. Bis eben zu dem Zeitpunkt, als ein Beamter der Kategorie "Baumann und Klausen lassen grüßen" der Herr Peter Brouer, vom Finanzamt Haldensleben am 9. September 2017 mein Geschäftskonto sperrte und mir damit diesen ganzen Mist mit dem Wulfhard Peters und seinem Winkeladvokaten Thomas Köhler einbrockte.

Und dann gegenüber dem Landgericht Magdeburg, dem Amtsgericht Haldensleben, der Kreissparkasse Börde und der IngDiba behaupten, der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft als Unternehmer ist Schuldner dann ist dies wirklich kriminell.
Das ist Verleumdung, Rufmord, Mobbing und Bossing in einer Form, die sogar durch Staatsbedienstete Beamte,  Richter, Staatsanwaltschaft stillschweigend toleriert wird.

Aber halt, ich wollte mich ja nicht aufregen. Machen wir erst mal weiter, damit die Öffentlichkeit endlich erfährt, was hier in unserer kunterbunten Spaßrepublik so abgeht.  Und für den aktuellen Fall betreffend wäre es ja auch sinnvoll den Übeltäter und die Leute, die Ihn beschützen endlich zur Verantwortung zu ziehen.


Fahren wir mit unserer "Zeitmaschine" ein Jahr zurück. Wir Schreiben den 1. Januar 2018.
1. Die Firma Horst-Gerhard Düsterhöft (DÜSTI's Computer-Shop) hat das Ladengeschäft wie angekündigt geräumt.
2. Der Vermieter Wulfhard Peters hat die Übernahme/Ubergabe des Mietobjekts verweigert und hat so keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Mieter.
3. Ich habe mein Gewerbe an meine Hausadresse, Velpker Str. 11 umgemeldet. Ummeldung erfolgte am 9. Januar 2018 im Rathaus von Oebisfelde.
4. Die Richterin Miriam Soehring vom Landgericht Magdebuer erhielt auch jeweis die Kopien der Räumungsinformation sowie der Übergabe/Übernahmeprotokolle per Einschreiben zugeschickt.
5. Eine Rückantwort von dieser Person, die sich Richterin nennt erhielt ich trotz weiterer Anfrage nicht.   
6. Ende Januar 2018 überwies ich auch noch die restlichen Mietschulden für September 2017 bis Dezember 2017.

Somit habe ich Anfang Februar 2018 meine sämtlichen Versprechen eingehalten und sämtliche Schulden gegenüber diesem Herrn Wulfhard Peters und seiner Sippe bezahlt.  

Und trotzdem wurde diese unsinnige Güteverhandlung am 23. Februar 2018, von dieser Richterin Miriam Soehring und dieser Justizangestellten Schulenburg nicht aufgehoben.
Es war weder eine Räumungsklage, noch ein Strafprozess, noch ein Zivilprozess, noch sonst was, sondern eine "Gerichtsverhandlung", auf der eine so genannte "Schiedsrichterin" Soehring, gleich das Urteil mitbrachte, vorlas und plötzlich verwundert feststellte, dass der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft seine sämtlichen Hausaufgaben erledigt hatte.
Das gehört sich auch so, denn schließlich ist der ja auch Diplomlehrer, an Oberschulen und Gymnasien für Biologie, Chemie und Informatik. Und der hat sowohl im DDR Schulsystem (https://born-in-gdr.com), als auch im Schulsystem der BRD 2.0 (https://gymnasium-oebisfelde.de) unterrichtet.

Und wie ich es bereits sagte, lief diese Mobbing-Bossing-Güteverhandlung am 23.02.2018 vor dem Landgericht Magdeburg genau so ab, wie damals 2006 als mich der Richter Heimo Andre Petersen (Heute Direktor an diesem Gericht) der vierfachen schweren Körperverletzung an Kindern beschuldigte.  
Eigentlich unschuldig, aber weil das der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft, der sich die Frechheit erlaubt seine rechtlichen Interessen selbst vor Gericht zu vertreten, Schuldig oder Nicht und vielleicht ein bischen und er könnte ja als Lehrer weiter arbeiten.
Ja und bei Frau Soehring war das nicht anders: Pünktlich zur Verhandlung erschienen, hat sogar seine Ehefrau mitgebracht, weil drei Rechtsanwälte den Schwanz eingezogen hatten, Mietobjekt geräumt, Übergabe wie versprochen, sämtliche Schulden an den Herr Wulfhard Peters bezahlt.
Ja und wie geht es weiter Werte Frau Richterin Soehring? Wie hieß doch die Verhandlung? "Güteverhandlung"?
Klar Düsterhöft ist Schuldig, muss die Gerichtskosten bezahlen, muss die Anwaltskosten für den Winkeladvokaten Thomas Köhler bezahlen und bekommt auch keine Rechtsbelehrung, wie er gegen das Urteil vorgehen kann!

Hier nochmals, alles Schwarz auf weiß von der Richterin Miriam Soehring abgesegnet.
Nur so viel, werte Frau Richterin Soehring, meine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung §339 StGB vom 27.12.2018 haben ich beim LKA Magdeburg gegen Sie eingericht. Und die Rechnungen für meine anwaltliche Tätigkeit bzw. Rechnungen für meine Arbeitszeit bei diesem Verfahren erhalten Sie ebenfalls in Kürze und die Verfassungsbeschwerde ist ebenfalls in Arbeit.

Hier schon mal ein kleiner Vorgeschmack für Sie werte Frau Richterin. Und noch eins: Alles was ich in meinem Leben versprochen habe, habe ich stets eingehalten. Und auch in diesem Fall werde ich mein Versprechen einhalten, mir jeden Cent von Ihnen zurück zu holen für meine Arbeit, die ich in diesen Mist investiert habe.
Mein Stundenlohn ist 200,00€ als CEO der Firma DÜSTI's Computer-Shop!

So, nun aber weiter zu der Sperre meiner Privatkonten bei der Kreissparkasse Börde und später dann auch bei der IngDiba.
Die Gerichtsverhandlung im Februar 2018 war gelaufen. Der Herr Wulfhard Peters, seine Sippe und sein Rechtsanwalt Thomas Köhler schafften es bis Mitte April 2018 nicht, das Eigentum meiner Firma und die fällige Mietkaution an mich zurück zu geben.

Mitte April schrieb ich nochmals persönlich an Herrn Wulfhard Peters und mahnte Ihn an, die Mietkaution auf mein Konto bei der Kreissparkasse Börde zu überweisen. Ich teilte Ihm meine private Kontoverbindung mit und bat um Überweisung des Betrages.
In diesem Schreiben teilte ich Ihm mit, diese Kontoverbindung bei Strafe von 10.000,00€ nicht an dritte Personen, einschließlich seinem Winkeladvokaten Thomas Köhler weiter zu geben.
Nur wenige Tage später ging auf meinem Konto gar nichts mehr. Beträge wurden zurück gebucht. Meine Gläubiger erhielten nicht ihr Geld, aber ich wurde bereits wieder angemahnt.
Ich ging am 23.05.2018 zur Bankfiliale  der Kreissparkasse Börde in Oebisfelde und verlangte von der Frau Teitge, Leiterin dieser Filiale Aufklärung und natürlich auch den "Vollstreckungstitel" in einer beglaubigten Kopie.
Ich erhielt ein Zettelchen mit Krickelkrackel:

Hier taucht dieses Aktenzeichen das Erste mal auf Aktenzeichens 34/15 K01

Unglaublich, da läuft so ein abgefrackter Winkeladvokat zur Bank eines Kunden, mit tadelloser Bonität, schreibt ein fiktives Aktenzeichen drauf, dann noch ganz schnell die Geldforderung von 752,76€ (Peters, Köhler).
Und hast Du nicht gesehen lässt der Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Börde, einem Herrn Markus Latz, von meinem Privatkonto 333,00€ (Düsterhöft) an den Winkeladvokaten Thomas Köhler überweisen.

Wieder Geld abgebucht: Aktenzeichens 34/15 K01

Na ja, dann rechnen wir nun mal, wieviel fiktive "Schulden" der Herr Düsterhöft nun hat! Richtig, es bleibt ein Restbetrag von 419,76€ (Peters, Köhler).
Dann reicht es dem Herrn Düsterhöft und er reicht selbst Klage vor dem Amtsgericht Haldensleben unter dem
Aktenzeichen: 17 C 384/18 ein. Schuldner ist nun zu Recht der Unternehmer, eben dieser Herr Wulfhard Peters.
Denn der schuldet ja dem Herrn Düsterhöft noch die Mietkaution und das Firmeneigentum. Gesamtwert von 880,00€ rückständige Mietkaution und ca. 200,00€ Betriebseigentum der Firma.
Gesamtschulden des Herrn Peters somit 1080,00€ auf der Guthabenseite des Herrn Düsterhöft.

Hallo! Werte Richterinnen und Richter, werte Rechtsanwälte und Beamten und werte Angestellte der Banken und auch Werter Herr Markus Latz (Vorstand der Kreissparkasse Börde) und auch an dieser Stelle schon gleich mal eine kleine Mitteilung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IngDiba (Frau Ina Rudel, Herr Holger Petry).
Ihren Vorstandsvorsitzenden, werde ich an dieser Stelle noch nicht nennen, denn wenn der mitbekommt, dass Sie von einem zahlungskräftigen Kunden und seiner Familie die Konten dicht machen, dann garantiere ich Ihnen, sind Sie Ihren Job los. Ich erinnere nur an meinen Beitrag: "Illegale Kontenpfändung durch die Postbank" (mehr als 200.000 Besucher) oder "Rufmord und sonstige Nettigkeiten durch die Postbank". Der Herr Frank Strauß (Vorsitzender des Vorstandes) wird meinen Namen sicher nicht vergessen. Und das Internet vergisst auch nicht!

Ach ja, wir wollen ja rechnen: Wir nehmen notfalls den Taschenrechner und subtrahieren 1080,00€(Düsterhöft) minus 419,76 € (Peters Köhler). Ergebnis:
Upps, da ist das Gaunerpärchen Peters/Köhler ja schon mit 660,00€ (Düsterhöft) bei Herrn Düsterhöft verschuldet.
Das Sparkassenkonto hab ich in der Folge runter gefahren. Dann hat meine Rentenkasse irgend etwas verpennt und meine Altersrente auf dieses ruhende Konto der Kreissparkasse Börde überwiesen. Ich hab es gar nicht mitbekommen und dann hat doch wieder einer bei dieser Bank gepennt und hat dem Gaunerpärchen Peters/Köhler meine gesamte Altersrente für Oktober 2018 und November 2018 überwiesen.
Eindeutig Herr Markus Latz, Sie sind der Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Börde, und Sie haben dies zu verantworten.

Und auch bei der Abbuchung meiner Rente verwendet er das gleiche: Aktenzeichens 34/15 K01

Aber wir wollen mal wieder ein wenig rechnen:
Herr Markus Latz, nehmen Sie notfalls Ihren Taschenrechner zum Rechnen. Der aktuelle Stand, lag ja schon bei einem Guthaben des Herrn Düsterhöft bei 660,00€ (Düsterhöft) plus Abbuchung von 424,24€ (Düsterhöft Rente) am 19.10.2018 plus 870,00€ (Düsterhöft Rente) am 26.10.2018 na, wieviel schuldet mir das Gaunerpärchen Peters/Köhler nun bereits? Ergebnis: 1954,24€ (Düsterhöft)

Da ist ja nun Ende Oktober 2018 das Gaunerpärchen Peters/Köhler ja schon mit 1954,24€ (Düsterhöft) bei Herrn Düsterhöft verschuldet.
Jetzt würde manch einem schon das Messer in der Hosentasche aufgehen, wenn dann dieses Gaunerpärchen es sich wagen würde noch weiter zu gehen. Kann man sich nur wundern, dass der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft (DÜSTI) bis hier her noch so ruhig bleibt.
Klar der ist ja Unternehmer und der lässt sich die Butter nicht vom Brot nehmen.  Klar es hagelte erst einmal drei Anzeigen gegen den Herrn Thomas Köhler und den Markus Latz.

Der Herr Markus Latz erhielt eine Strafanzeige beim LKA Magdeburg, denn als Banker sollte er eigentlich wissen, dass die Altersrente bis zu einem bestimmten Sockelbetrag unpfändbar ist. Und erst recht nicht von einem Gläubiger Horst-Gerhard Düsterhöft, der gar keine Schulden hat.

Die Schuldner sind das Gaunerpärchen Peters/Köhler, Diebe oder auch Täter, denen der Herr Markus Latz das Geld überwiesen hat! Stellt sich die Frage: Steckt der vielleicht sogar mit den Beiden unter einer Decke? Das werden Gerichte entscheiden.
Aber, die Geschichte ist ja noch nicht zu Ende. Denn der Herr Horst-Gerhard Düsterhöft (Gläubiger) wollte ja nach Räumung des Gewerbemietobjekts zum 31.12.2017 nur von seinem früheren Vermieter Wulfhard Peters (Schuldner) die Mietkaution von ca. 800,00€ zurück. Ja und nun zu Anfang des Jahres 2019 haben der Herr Peters und der Herr Köhler bereits Schulden bei dem Herrn Horst-Gerhard Düsterhöft von mehr als 3000,00€.
Aber Halt! Der Herr Düsterhöft ist ja Unternehmer und da er ein ganzes Jahr mit diesen beiden Typen neben seiner Arbeit zu tun hatte, kann er Ihnen natürlich seine Arbeitszeit, die Fahrkosten, Portogebühren, Betriebskosten usw. in Rechnung stellen.

Heraus gekommen sind in der Tat 6 Rechnungen an den Herrn Wulfhard Peters mit einer Gesamtsumme von 12.000,00€ zuzüglich der Kosten von 3000,00€.
Am schlimmsten trifft es den vermieter Wulfhard Peters selbst. Denn jeden Monat der Klage hat er einen Mietausfall von 500,00€. Bis Februar 2019 sind es bereits 7000.00€ Verlust durch fehlende Zahlungen für den Herrn Wulfhard Peters und seine Familie.
Und alles nur, weil der RA Thomas Köhler seine "Rachegelüste" mir gegenüber austesten wollte. Und wozu das Ganze? Der Winkeladvokat Thomas Köhler hat wegen seiner Rechtsanwaltsgebühren von gerade einmal 571,44€ (Siehe Urteil vom 23.02.2018) diesen Rechtsstreit in die Länge gezogen und seinem Mandanten einen hohen wirtschaftlichen und finanziellen Schaden beschehrt, der so bei 15.000,00€ liegt.
Auf der anderen Seite sparte ich jeden Monat ca. 2000,00€ Betriebskosten, weil ich mein Ladengeschäft in mein eigenes Büro in meiner Immobilie verlagerte, die uns gehört.
Die Verhandlung sollte am 22. Januar 2019 statt finden. Ich hatte schon Mitleid mit eben diesem herrn Wulfhard Peters, denn er konnte ja nichts dafür, dass der Rechtsanwalt Thomas Köhler Parteiverrat §356 StGB gegenüber seinem Mandanten begangen hatte.   Zwei Wochen vor der Verhandlung schrieb eich erneut einen Brief, diesmal an Herrn Wulfhard Peters und versuchte eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ich verzichtete sogar auf Schadenersatzforderungen und auch auf die Verhandlung am 22.01.2019. Ich wollte nur die Mietkaution bzw. das Sparbuch und teilte Ihm meine Kontoverbindung bei der IngDiba (Pfändungsschutzkonto) mit.
Und was passierte. Der Winkeladvokat Thomas Köhler zog die gleiche Masche ab, wie bei der Kreissparkasse unter Vorgabe dieses erfundenen Aktenzeichens 34/15 K01 veranlasste er erneut die Pfändung eines Betrages


Auch bei IngDiba das Aktenzeichens 34/15 K01

Werte Frau Ina Rudel und Holger Petry. Ich möchte Ihnen nicht weh tun, aber Sie selbst haben es in der Hand zu Ihrem Vorgesetzten zu gehen und Anzeige zu erstatten, wegen falscher Verdächtigung und Kreditgefährdung.
Denn das sieht selbst ein Blinder dass mit diesem Winkeladvokaten Thomas Köhler irgend etwas nicht stimmt. Der ist geistig verwirrt oder leidet unter Verfolgungswahn oder ist ganz einfach nur ein Hochstabler, und gemeiner Dieb, der sich zwar Rechtsanwalt nennt, aber in Wirklichkeit keiner ist.
Die ganze Sache hat einen bitterbösen Beigeschmack. Ich wollte heute noch Rechnungen von meinem Konto an meine Gläubiger überweisen. Und trotz Deckung des P-Kontos von mehr als 800,00€ konnte ich keine Überweisungen tätigen.
So und nun hört der Spaß auf. Ich werde im Anschluss noch eine Nachricht über meinen IngDiba Account an Sie senden.
Wenn morgen Montag, den 10.02.2019 mein Konto nicht frei ist dann bekommt der Vorstandsvorsitzende der IngDiba von mir ein Schreiben in dem ich Ihm den Vorfall mitteile.
Und eine Rechnung für meine Arbeit bekommt er auch. Pro Stunde 200,00€. Bin jetzt bereits 6 Stunden am Schreiben. Das kann teuer werden.
So ich denke schon, dass wir eine einvernehmliche Lösung finden werden. Und im Anschluss nochmals auch mein Schreiben mit Randbemerkungen, in dem ich meine Kompromissbereitschaft gegenüber dem Herrn Wulfhard Peters bekundet habe.



Am 22. Januar 2019 fand die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wolmirstedt statt. Ich hatte vor der Verhandlung, dem Beklagten, Herrn Wulfhard Peters, nochmals in einem Einschreiben vom 07. Januar 2019 an die Verhandlung erinnert und festgestellt, dass ich Horst-Gerhard Düsterhöft der Kläger bin.

PS: +War Gestern zur Verhandlung. +Vielen herzlichen Dank meinen zwei Begleitern aus Oebisfelde. +Der Herr Thomas Köhler verspätete sich um 30 Minuten. +Hatte die Gelegenheit mit der Vorsitzenden Richterin, Frau Gebauer ein sehr angenehmes Gespräch zu führen. +Vielen herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. +Ich entschuldige mich höflichst für, meine völlig unbegründeten Verdächtigungen aus der 1. Verhandlung (13.11.2018), in der ich Sie auch wegen "Befangenheit" abgelehnt hatte. +Es gibt zumindest an diesem Amtsgericht Haldensleben eine einzige Richterin, die einem noch zuhören kann. Ich warte gespannt auf das Urteil, und würde Ihren Tip annehmen, mir einen Rechtsanwalt zu suchen, der nicht aus Sachsen-Anhalt stammt. Ich setze eine Belohnung von 1000,00€ für den Rechtsanwalt aus, der in dem benannten Fall und auch in der Klage wegen Rechtsbeugung, bzw. den bewaffneten Überfall von Staatsbediensteten des Hauptzollamts Magdeburg am 11.09.2018 meine Familie, mein Unternehmen und mich vertreten würde. Bitte weiter sagen!
Fortsetzung folgt!




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