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Mein allerletztes Angebot an die Firma Wulfhard Peters

DÜSTIs Computer-Shop
Veröffentlicht von Gerhard Düsterhöft in Lokales · 17 Juni 2018
Bereits mit Einschreiben vom 11. April 2018 hatte ich dem ehemaligen Vermieter, der Firma Wulfhard Peters ein "Friedensangebot"  unterbreitet. Ich hatte Ihn höflichst aufgefordert, bis zum 20. April 2018 die meinem Unternehmen zustehende fällige Mietkaution in Höhe von 807,00€ auf mein privates Girokonto zu überweisen. Außerdem sollte er mir bis zum 25.04.2018 noch das im Mietobjekt verbliebene Eigentum meiner Firma zurück geben.
Ich hatte dem Herrn Peters sogar in diesem Schreiben nochmals das Angebot unterbreitet, Ihm das Mietobjekt abzukaufen. Denn schließlich verliert der Herr Peters ja auch jeden Tag Geld, für dass leer stehende Mietobjekt in der Gardelegener Str. 9.  
Damit sollte dieser unsinnige Rechtsstreit nun auch endlich ein Ende haben.  Leider erhielt auch diesmal keine Antwort, weder von Herrn Wulfhard Peters, noch von seinem Sohn Uwe Peters, als Inhaber der Firma und auch nicht von Frau Sandra Peters, die ebenfalls als Vermieterin eingetragen ist. 
Ende April 2018 meldeten mir Freunde und Kunden, dass es endlich die Baufirma Uwe Peters geschafft hat, 5 Lampen und zwei Leuchtkästen mir meinen Firmenbannern und der Internetadresse https://al-di.com abzubauen. Dazu brauchte diese Firma Peters mit diversen Angestellten geschlagene 4 Monate. 
Sie sollten sich an der "Ein-Mann" Firma Horst-Gerhard Düsterhöft (DÜSTI's Computer-Shop) ein Beispiel nehmen.  Denn ich schaffte es als Inhaber meiner Firma, mit nur vier Familienangehörigen, innerhalb von 3 Tagen ein Gewerbeobjekt samt Inventar, Waren, Werkzeug usw. zu räumen. Ohne irgend welche Fremdfirmen oder bezahlten Helfer räumten mein Enkel (3. Klasse), mein Schwiegersohn, mein Schwager, meine Ehefrau, meine Tochter und ich das Mietobjekt aus. 
Wir reinigten den Fußboden, verspachtelten die Löcher in den Wänden und überstrichen die Stellen mit weißer Farbe. Meine Firma und meine Familie zeigten der Firma Peters und seinen Angehörigen, dass man uns nicht, wie einen  zahlungsunwilligen Mietnomaden behandeln kann. Und es ist ein Non Go! in unserer Stadt Oebisfelde-Weferlingen, wenn eine renomierte Firma, eine andere Firma vor den Kadi zieht. 
Wie dumm muss man sein zu glauben, dass ein Winkeladvokat, der in diesem Fall eigentlich doch vermitteln und die Wogen glätten sollte, freihe Hand bekommt, seine "Rachegelüste" mir gegenüber auszuleben, weil ich Ihn wegen Unfähigkeit vor 4 jahren aus meinen Diensten entlassen hatte.

Und wer nun meint der Herr Rechtsanwalt und sein Mandant sehen endlich ein, dass sie in diesen unsinnigen Rechtsstreit nicht gewinnen werden und dass es endlich Zeit ist, die weiße Fahne zu hissen und aufzugeben, der hat sich auch diesmal getäuscht. Ich erhielt weder mein Eigentum (Wert ca. 200,00€) noch die Mietkaution (807,00€) zurück. Die schafften es ja nicht einmal, mich anzurufen, damit ich die Sachen selbst abholen kann. Und nun wird die Sache schon kriminell: 
1. Wenn man Eigentum eines Anderen nicht zurück gibt, so ist dies Unterschlagung § 246.
Zitat: "Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."

2. Nun hat ja der Herr Wulfhard Peters, die Sache seinem Rechtsanwalt Thomas Köhler anvertraut und der hat in der Folge mein privates Girokonto sperren lassen.
Hier haben wir es schon mit mehreren Straftaten zu tun. Da ist:
a) Unterschlagung § 246. Herr Wulfhard Peters hat mein Firmeneigentum nicht zurück gegeben und die Mietkaution nicht zurück gezahlt. 
b) Versoß gegen den Datenschutz indem er meine private Kontoverbindung an dritte Personen weiter gegeben obwohl ich es Ihm bei Strafe von 10.000,00€ untersagt hatte. 
c) Und dann hat Herr Wulfhard Peters auch noch seinen Rechtsanwalt, Thomas Köhler ins "offene Messer" laufen lassen und Ihn als "Täter" vorgeschoben hat.
Zitat: "Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar."

3. Und dann hat der Herr Wulfhard Peters auch noch von seinem Rechtsanwalt Thomas Köhler verlangt, unwahre Tatsachen gegenüber meiner Firma, gegenüber dem Landgericht Magdeburg, gegenüber der Vorsitzenden Richterin Miriam Soehring, gegenüber dem Amtsgericht Haldensleben, gegenüber dem Obergerichtsvollzieher Baltharsar, gegenüber der Kreissparkasse Börde in der der Öffentlichkeit zu verbreiten, die Angehalten sind, das Ansehen meines Unternehmens, meiner Familie herab zu würdigen. Das wäre nun auch noch Verleumdung § 187.
Zitat:"Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

4. Und wenn dann der Herr Wulfhard Peters unter seinem Namen, mein privates Girokonto bei der Kreissparkasse Börde am 01. Mai 2018 sperren ließ, weil ich angeblich noch Schulden bei Ihm hätte, dann ist das schon ziemlich dreist, weil er ja nicht meine Firma, DÜSTI's Computer-Shop angreift, sondern nun auch mich und meine Familie selbst attakiert. Er gefährdet somit auch meinen privaten Kredit, die Person verbreitet "...öffentlich Schriften (§11 Abs.3) gegenüber anderen Personen, Gerichten, Bhörden usw... Nur zur Ihrer Info, werter Herr Wulfhard Peters, Herr Uwe Peters, Frau Sandra Peters. Sie kennen vielleicht den Spruch: "Wer im "Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen." 
Sind denn alle Ihre Angehörigen, Ihr Rechtsanwalt und auch Sie selbst so naiv zu glauben, Sie kommen damit durch? Sind denn Ihr Rechtsanwalt und Ihre Angehörigen so geistig umnachtet, dass Sie immer noch glauben, Sie könnten diesen unsinnigen Rechtsstreit gewinnen.?  Wie lange muss ich meine kostbare Lebenszeit verschwenden, meine Kunden, Geschäftspartner, Angehörige, Freunde und die Besucher meiner Webseiten mit diesem Mist konfrontieren.

Ich wollte eigentlich auf meiner betrieblichen Website über mein 10 jähriges Firmenjubiläum am 01. Juni 2018 berichten. Sie haben mir kostbare Lebenszeit und Arbeitszeit geraubt, indem ich nach Haldensleben musste und Sie wegen Verleumdung und Kreditgefährdungbei der Polizei anzeigen musste. Dann musste ich den gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie zum Amtsgericht  Aschersleben senden. Ich musste mehrere Schreiben an das Amtsgericht Haldensleben verfassen und auch mehrere Schreiben an das Landgericht Magdeburg senden. Auch bei der Kreissparkasse Börde musste ich vorsprechen und mich erklären, dass Sie Unwahrheiten über meine Firma und meine Familie verbreiten. 

Zwingen Sie mich nicht, dies alles durchzuziehen, bis zum bitteren Ende. Dies könnte sehr unangenehme Folgen für die Firma Uwe Peters, für das Mietobjekt Gardelegener Str. 9 und auch für Sie und Ihre Familie haben. 
Verstehen Sie dies nicht als Drohung, sondern als allerletztes Angebot, diesen Rechtsstreit zu beenden.
Meine Bedingungen:
1. Pfeifen Sie Ihren Rechtsanwalt Thomas Köhler zurück, zahlen Sie Ihn aus und entlassen Sie Ihn aus Ihren Diensten! 
2. Teilen Sie dem Landgericht Magdeburg, insbesondere der Richterin Miriam Soehring mit, dass sämtliche Forderung von den streitenden Parteien beglichen wurden. Alle noch offenen Forderungen übernehmen Sie. Damit wäre das Urteil rechtskräftig. Ich würde auf weitere Rechtsmittel, Beschwerden Revission verzichten und die Akte kann geschlossen werden.
3. Überweisen Sie die meinem Unternehmen zustehende Mietkaution von 807,00€ auf mein privates Girokonto bei der Kreissparkasse Börde. Zuzüglich der 330,00€, die von diesem Konto am 08.06.2018 auf das Konto des Herrn Thomas Köhler IBAN: DE51269910662462400000 überwiesen wurden. Zuzüglich der 32,00€ und dann noch der 127,00€ die ich dem Amtsgericht Aschersleben für den gerichtlichen Mahnbescheid zahlen musste. Zuzüglich Schreib- Bearbeitungskuosten, Fahrkosten meiner Ehefrau und von mir zur Verhandlung am 23.02.2018 nach Magdeburg mit Arbeitsausfall und Dienstreise von 1000,00 € ohne Mehrwertsteuer. Gesamt nur 2296,00€. 
4. Sie liefern das am 31. 12.2017 im Mietobjekt Gardelegener Str. 9 verbliebene Eigentum meiner Firma an meine Hausadresse Velpker Str. 11 in Oebisfelde.
5. Sie übernehmen sämtliche Kosten des Gerichtsvollziehers Baltharsar und des Amtsgerichts Haldensleben, teilen dies dem Direktor Petersen mit, und verzichten auf Forderungen gegenüber meiner Firma und gegenüber mir als Privatperson. 
6. Sie teilen der Kreissparkasse Börde mit, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat und bitten darum, meine Kreditfähigkeit Dispo 2500,00€ auf VISA wieder herzustellen und sich bei mir zu entschuldigen. 
Nur zur Info: Dazu müssen Sie keinen Rechtsanwalt nehmen. Ihr Sohn Uwe und Ihre Tochter Sandra sind Akademiker und die können diese Angelegenheiten auch selbst regeln ohne Kosten für Ihre Firma und die Familie.

Im Gegenzug, werde ich meine Anzeige wegen Verleumdung bei der Polizei in Haldensleben zurück ziehen. Ich verzichte auf eine Schadenersatztklage von 10.000,00€ wegen Verstoß gegen Datenschutz und die Weitergabe meiner privaten Kontoverbindung an dritte Personen. Ich würde dem Vollstrechkungsgericht Haldensleben vermelden, dass Sie Ihre Schulden (Hinterlegte Mietkaution der Firma Düsterhöft) mir gegenüber bezahlt haben. In dem Zusammenhang verzichte ich auch darauf, nachzuforschen, ob Sie wirklich, wie im Mietvertrag vereinbart, die Mietkaution auf einem separaten Sparbuch angelegt haben. Ich bekam nämlich über die Jahre nicht einmal einen Kontoauszug zum Jahresabschluss, zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen.
Die weitere Vollstreckung vor dem Vollstreckungsgericht Haldensleben wird gestoppt. Ein vollstreckbarer Titel wird nicht beantragt. Ich entferne sämtliche Artikel den Vorfall betreffend von meinen Webseiten und werde auch nicht über die Mängel an dem Mietobjekt weiter berichten. Der Nachmieter, falls Sie einen finden wird hoffentlich erkennen, dass dieses Gewerbeobjekt diverse Mängel aufweist, die Sie zunächst beheben sollten. 
Werter Herr Wulfhard Peters, ich gebe Ihnen bis zum 26. Juni 2018 die letzte Gelegenheit, mein Angebot mit den Punkten 1 bis 6 abzuarbeiten. Falls Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind, können Sie Ihren Sohn bzw. Ihre Tochter beauftragen, die restlichen Formalitäten zu klären. Ich erkläre meine Bereitschaft sich im Beisein von jeweils einem Zeugen sich an einem neutralen Ort zu treffen und Eizelheiten vertraglich festzulegen und mit Unterschrift zu manifestieren.

Werte Besucher dieser Homepage. Falls Sie die genannten Personen kennen, bitte ich Sie dies der Familie Wulfhard Peters mitzuteilen. Als Unternehmer und Bürger der Stadt Oebisfelde-Weferlingen liegt es nicht in meinem Interesse unnötig kostbare Zeit zu verschwenden und Geld für Winkeladvokaten und den Kadi auszugeben. Unsere Gesellschaft mutiert mehr und mehr von der "Ellenbogen-Gesellschaft" zu einer "Mobbing-Gesellschaft". 
Die Leid tragenden sind leider Menschen, die nicht das Geld haben, um sich gute Rechtsanwälte leisten zu können. Sie haben jedoch auch nicht den Mut, einem Gericht und einem Richterin/Richter zu sagen, dass sie Fehler gemacht haben. Wir sind alle Menschen und machen zwangsläufig auch Fehler, dies liegt in unserer Natur. Stärke beweist der, der einsieht, dass er einen Fehler gemacht hat und der auch bereit ist die Konsequenzen zu tragen und eine getroffenen Entscheidung zurück zu ziehen. 
Wenn ich damals in meiner Tätigkeit als Lehrer meinen Schülern nur Unsinn erzählt, und ihnen in der Klassenarbeit für diesen Unsinn die Note 6 gegeben hätte, dann würde ich die Konsequenzen ziehen. Ich würde mich selbst bei meinem Dienstherren anzeigen und meinen Job an den Nagel hängen. Besonders Richter tragen bezüglich Recht und Unrecht eine hohe Verantwortung in unserer Gesellschaft. Die Augenbinde der "Justitia" sollte nicht für "Blindheit" sondern für "Unabhängigkeit" stehen. 
Und noch etwas, werte Frau Vorsitzende Richterin Soehring: Wenn man einen Fall verhandelt, dann sollte man sowohl die Klageschrift, wie auch die Argumente, des Angeklagten zumindest ein Mal durchlesen. Wenn Sie dies nicht wollen bzw. nicht können, dann sollten Sie überlegen, Ihren Job aufzugeben. Es ist vielleicht der einfachste Weg, ihre Sekretärin zu beuftragen dem Angeklagten also mir  "gebetsmühlenartig" zu antworten: "Ich müsse mir einen Rechtsanwalt nehmen und meine Unschuld vor Gericht beweisen."
Wenn eine Richterin/Richter nach diesen Kriterien urteilt, dann hat sie/er das im Grundgesetz verankerte Prinzip der "Gewaltenteilung" nicht verstanden oder beim Studium gepennt. Unsere Demokratie unterscheidet sich von einer Diktatur auch dadurch, dass es die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt gibt. Diese sollten sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen
So heißt es dann auch im Grundgesetz Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unverletzlich, gegen alle staatliche Gewalt...". Richterinnen und Richter tragen diesbezüglich eine besondere Verantwortung. Sie sollten also nicht nur dicke Bücher mit Paragraphen, sondern auch Beweise, Argumente, Fakten beider Seiten in Ihre Urteilsfindung einbeziehen. Und auch ganz wichtig, ein wenig Menschlichkeit, Wärme, Gefühle, Lebenserfahrung und auch Humor stünden einer Richterin/ Richter gut zu Gesicht. 

Ein gutes Beispiel dafür ist der Fernsehrichter Alexander Hold, der in seiner Art alle diese Eigenschaften mitbringt. In dem vorliegenden Rechtsstreit mit dem Herrn Peters hätte er bestimmt auch beide Parteien bereits letztes Jahr im Oktober 2ß17 aufgefordert sich an einen Tisch zu setzen, miteinander zu reden, die Schulden gegeneinander zu begleichen, und zu klären was mit dem Mietobjekt in Zukunft passieren soll. Oder anders: "Man sollte nicht immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen". Ja, warten wir mal ab, was Herr Peters, seine Angehörigen, sein Rechtsanwalt, und auch die beiden Richter Frau Soehring (Landgericht  Magdeburg) und Herr Petersen (Amtsgericht Haldensleben) zu meinem Vorschlag sagen. 
Nur so viel, ich bin jetzt Rentner, führe mein Gewerbe jedoch weiter, so lange die Gesundheit mitspielt und ich suche neue Herausforderungen für die Zukunft. Leider habe ich es verpasst, mich als Schöffen für das Amtsgericht Haldensleben zu bewerben. Dem Landgericht Magdeburg habe ich diese Tätigkeit jedoch auch angeboten, wenn sie mich wollen. Und wenn alle Stränge reißen, kann ich mich ja immer noch für ein Jura Studium einschreiben. Damit ich eben auch als richtiger Rechtsanwalt die Interessen meiner Mandanten und von mir selbst auch vor einem Landgericht Magdeburg vertreten kann. 




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